Kuzzeit- und Verhinderungspflege
siehe vollstationäre Betreung
Einzelzimmerreservierungen im Rahmen der Kurzzeitpflege sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Bei nicht ausreichendem Einkommen/Vermögen übernehmen die jeweiligen Sozialämter des Wohnortes, nach vorausgehender Antragstellung, die Heimkosten, da unsere Einrichtung eine Pflegesatzvereinbarung mit dem überörtlichen und örtlichen Träger der Sozialhilfe geschlossen hat.
Unsere Einrichtung ist im Besitz des Versorgungsvertrages, ausgestellt durch die Verbände der Pflegekassen in Hessen.
Folgende Leistungen werden durch den Pflegesatz abgegolten:
- Die pflegerische Betreuung
- Die ergotherapeutische Betreuung
- Die psychosoziale Betreuung
- Unterkunft inkl. der Energiekosten
- Bettwäsche und deren Reinigung
- Waschen der persönlichen Wäsche
- Zimmerreinigung
- Verpflegung einschl. Diätkost (Frühstück, Zwischenmahlzeit, Mittagessen, Kaffee, Abendbrot, Spätmahlzeit)
- Getränke (Kaffee, Tee, Mineralwasser, Säfte etc.) in ausreichendem Maße
- Telefonanschluß
- Antennenanschluß für TV und Radio
Folgende Leistungen werden nicht durch den Pflegesatz abgegolten:
- Telefongebühren
- Frisör
- med. Fußpflege und Maniküre
- Arznei- und Transportkostenanteile
- chemisches Reinigen von Oberbekleidung
- Bewirtung von privaten Gästen / Ausrichtung von persönlichen Feiern
- auf Wunsch des Bewohners Speisen und Getränke außerhalb der Regelversorgung
- Bereitstellen einer Begleitperson und eines Fahrzeuges auf persönlichen Wunsch des Bewohners / Betreuers / Angehörigen
- Fahrtkosten und Eintrittsgelder bei Ausflügen, zusätzlicher Aufwand im Rahmen von Ferienmaßnahmen